Wiederaufnahme des Übungs- und Trainingsbetriebs

Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs beim TV Brenz
ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg gemäß der Corona-
Verordnung vom 14.08.2021. Das Konzept baut auf den Empfehlungen des Deutschen
Olympischen Sportbundes und der Spitzenfachverbände in den Sportarten und Angeboten
auf, die beim TV Brenz angeboten werden.

HYGIENEKONZEPT
• 3G:
In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler einen Genesenen-
oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen Testnachweis (gem. §5 CoronaVO)
vorlegen. Dies gilt auch für Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und
Übungsleiter.

• Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen:
Beim Zutritt auf das Sportgelände | nach dem Toilettengang | ggf. in der Pause |
bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.

• Regelmäßige Desinfektion (vor/nach jeder Trainingsgruppe):
Sportgeräte (Kleingeräte, Matten etc. Ablageflächen, Türgriffe, Handläufe, etc.)

• Toiletten:
Toiletten sind in der Turnhalle zu finden und werden regelmäßig gereinigt und
desinfiziert. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die Toiletten vor und nach der
Benutzung zu desinfizieren.

• Umkleiden und Duschräume:
Umkleiden und Duschräume werden nur einzeln betreten. Es muss sichergestellt
werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. In
Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.

• Laufwege:
Zum Betreten und Verlassen des Sportgeländes müssen verschiedene Ein- und
Ausgänge benutzt werden.

• Gruppenwechsel – Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen:
ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen. Der/die Übungsleiter*in
hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit
Abstand das Sportgelände betreten.

• Abstand halten:
Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die
Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5
Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

• Eigenes Equipment der Sporttreibenden (was kann mitgebracht werden):
Das Mitbringen eines großen Handtuchs zur Unterlage ist verpflichtend. Trinkflaschen
sind von den Teilnehmer*innen selbst mitzubringen. Yoga/ Gymnastik-Matten können
mitgebracht werden. Ggf. können in Absprache mit dem/der Trainer*in für das
Training benötigte Spiel- und Handgeräte bzw. Trainingsmaterialien (z.B. Thera-Band,
Hanteln) mitgebracht werden.

• Anwesenheitsliste:
Die Kontaktdaten der Sportler*innen und müssen dokumentiert werden. Dies kann
entweder mit Luca App (QR-Codes hängen entsprechend aus) oder auch analog auf
Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte,
darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen.

Die Vorstandschaft, August 2021